Terms and conditions

General terms and conditions

 

1. Allgemeines

1.1 Für unsere sämtlichen Angebote, Geschäftsabschlüsse einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

1.2 Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

1.3 Soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig werden wir Ihre Daten EDV-mäßig speichern und verarbeiten. Hiermit erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote und Bestellungsannahmen sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Auch Änderungen und/oder Ergänzungen eines schon geschlossenen Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; ebenso Abmachungen mit unseren Mitarbeitern oder Vertretern und schriftliche Bestellungen.

2.2 Mit einer Auftragserteilung erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Preise

3.1 Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

3.2 Die in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen genannten Preise gelten nur für die dort aufgeführten Leistungen. Nebenleistungen, gleich welcher Art, werden zusätzlich berechnet.

4. Lieferung und Lieferfristen

4.1 Alle Lieferungen – auch Lieferungen durch unsere eigenen Fahrzeuge – erfolgen für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherung decken wir nicht. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.

4.2 Lieferfristen und –termine gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt haben.

4.3 Liefertermine werden in Kalenderwochen festgelegt. Der Liefertag in der als verbindlich zugesagten Lieferwoche bleibt unserer Auswahl vorbehalten.

4.4 Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung der sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, die Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wird durch die Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder für uns unzumutbar sind wir von unserer Verpflichtung befreit, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktritt oder Schadenersatz verlangen kann.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zur endgültigen Einlösung sämtlicher Schecks und bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften vor. Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltsware zurückzunehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Der Besteller erklärt, dass er sich der Herausgabe nicht widersetzt, die gelieferte Ware bis Abholung unentgeltlich verwahrt und sie unter Versicherungsschutz hält. Für die Abnutzung der Ware wird ein angemessener Wertminderungssatz angerechnet.

5.2 Nur Wiederverkäufern ist die Veräußerung unserer Vorbehaltsware, und zwar lediglich im normalen Geschäftsgang, gestattet. Der Besteller darf mit seinen Abnehmern keine Abtretungsverbote vereinbaren. Er ist verpflichtet, Zielverkäufe nur unter Eigentumsvorbehalt auszuführen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind unzulässig. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind unzulässig.

6. Zahlung und Verzug

6.1 Soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Zahlungsregelung getroffen wird, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar, bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

6.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, mindestens jedoch 8 %, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

6.3 Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und lediglich zahlungshalber an. Die Hereingabe von Wechseln schließt einen Skontoabzug aus. Sämtliche Wechsel kosten ab Fälligkeit unserer Rechnung und die Wechselsteuer trägt der Besteller. Wechselkosten und Wechselsteuern sind sofort fällig.

6.4 Bei Erstbestellern behalten wir uns vor, Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch für die Besteller, welche bei uns unter Überschreitung ihres Zahlungszieles gezahlt haben oder noch Rechnungen bei uns offen stehen haben.

7. Gewährleistung

7.1 Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Mängelrügen wegen Fehlmengen und sonstiger offensichtlicher Mängel sowie Versandschäden müssen unverzüglich unter klarer Angabe der Gründe und des Umfanges der Beanstandung bzw. des Schadens bei dem anliefernden Frachtführer gemeldet und von diesem quittiert werden.

7.2 Geringfügige Abweichungen in Güte und Beschaffenheit, einschl. der Oberflächenbeschaffenheit und Farbtönen sind zulässig, soweit der Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen – auch bei dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften – steht dem Besteller das Recht auf Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Deckungskäufe sind ausgeschlossen. Dem Besteller steht das Recht zur Wandlung oder Minderung nur dann zu, wenn wir bei Vorliegen eines Mangels oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft die Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist unterlassen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Oberhausen.

8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel- oder Vertragsprozessen ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Oberhausen.

8.3 Jedes Vertragsverhältnis mit uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, auch für Geschäfte im grenzüberschreitenden Verkehr.

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